SoVD Nordrhein-Westfalen e.V.

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Pressemitteilung vom 5.12.2011

Hier die Beschreibung des Bildes

Setzen sich für das Recht auf Regelschule ein: Wolfgang Blaschke (mittendrin e.V.), Landesvorsitzende Gerda Bertram, Dieter Greese (Deutscher Kinderschutzbund).

Recht auf Regelschule ist Menschenrecht. Inklusionsplan jetzt!

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gemeinsamen Unterricht in der Regelschule. Sie haben außerdem das Recht auf umfassende Partizipation bei der Erarbeitung eines Inklusionsplanes. Beides ist in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert, die bereits im Dezember 2008 verabschiedet worden ist. Drei Jahre später warten die behinderten Kinder und ihre Eltern in Nordrhein-Westfalen immer noch auf Eckpunkte und Gesetzentwürfe. Trotz Ankündigungen und immer neuen Versprechen hat die Landesregierung bislang nichts Konkretes auf den Weg gebracht. Die Zwangszuweisungen an die Förderschule finden nach wie vor statt. Das NRW-Bündnis „Eine Schule für alle“ fordert umgehend Reformen, um die Inklusion in Nordrhein-Westfalen voranzubringen. Erste Schritte hin zum gemeinsamen Lernen in der Regelschule sollten jetzt eingeleitet und das Schulgesetz unverzüglich novelliert werden, sagen die Bündnisvertreter in der Landespressekonferenz.

„Ohne individuellen Rechtsanspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in der allgemeinen Schule am Wohnort bleibt die UN-Konvention wirkungslos. Sie kann ausgehebelt werden mit dem Kostenvorbehalt. Schulämter und Experten können einen Ausschluss von der Regelschule mit der Begründung durchsetzen, Inklusion würde dem Kindeswohl widersprechen. Selbstbestimmung muss endlich auch für Menschen mit Behinderung gelten“, erklärt der Sprecher des NRW-Bündnisses, Wolfgang Blaschke.

Mit großer Sorge erfüllt den Sozialverband Deutschland, dass auch rund 90.000 Kinder und Jugendliche ohne körperliche oder geistige Behinderung an Förderschulen geschickt werden. Das sind fast 70 Prozent aller Förderschüler. „Diese Kinder brauchen Unterstützung beim Lernen, der sprachlichen Entwicklung oder in ihrem Sozialverhalten und bekommen diese an der Regelschule nicht. Wir lassen so zu, dass Jahr für Jahr Tausenden Kindern die Zukunftschancen genommen werden − allein weil an der Regelschule die Förderung fehlt, die sie brauchen. Das ist nicht hinnehmbar“, sagt die 1. Landesvorsitzende Gerda Bertram, SoVD Nordrhein-Westfalen.

Auch der Deutsche Kinderschutzbund lehnt das selektive Bildungssystem aufs Schärfste ab: „Wo Schule Kinder nach Schulformen kategorisiert und zuordnet, werden Lebenserfahrungen und Lebenschancen reduziert und kanalisiert. Aussonderung von Kindern auf Förderschulen besonderen Zuschnitts klassifizieren die aus der Normalität Ausgeschiedenen zu Menschen mit Gebrauchsetiketten“, stellt Dieter Greese, Landesvorsitzender des DKSB, fest. „Die Schlussfolgerungen der Kinder könnten lauten: ,Ich bin nun mal erziehungsschwierig, geistig nicht auf der Höhe, kann mich nicht ausreichend verständlich machen und nicht richtig lernen.‘ Da alle Kinder im schulischen Kontext das gleiche Etikett tragen, können sie sich als entsprechend zugehörig und für das Leben disponiert wähnen. In der Gemeinschaft der Besonderen verfestigt sich das Gefühl des Andersseins“, so Dieter Greese.

 „Der DKSB ist der UN-Kinderrechtekonvention vom November 1989 verpflichtet. In Artikel 23 ist von der gesellschaftlichen Verpflichtung die Rede, die Würde des Kindes zu wahren, seine Selbständigkeit zu fördern und ihm eine aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu erleichtern. Um das zu erreichen, hat das Kind einen Rechtsanspruch auf besondere Betreuung und auf alle seinem Zustand angemessenen Hilfsmittel. Verknüpft mit dem Inklusionsgebot der UN-Behindertenkonvention bedeutet dass: So viel Normalität wie möglich und so viel Spezialität wie nötig am Ort der Regelschule", stellt Greese klar. 

Für den Vorsitzenden des DKSB ist zudem wichtig, dass sich das Inklusionsgebot nicht auf das System Schule beschränkt. Inklusion müsse für das gesamte Erziehungs- und Bildungswesen gelten, mithin auch für die Kinder- und Jugendhilfe. Es dürfe nicht so bleiben, dass die Förderung behinderter Kinder über das Sozialhilferecht im SGB XII erfolge, während der außerschulische Erziehungs- und Bildungsbedarf der nicht behinderten Kinder über das SGB VIII geregelt werde. Der Kinderschutzbund fordert daher, dem 13. Kinder- und Jugendbericht des Bundes zu folgen und unverzüglich die gesetzgeberischen Schritte für die sogenannte Große Lösung einzuleiten. „Der zur Kinder- und Jugendhilfe gehörige Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder ist hier wegweisend. Heute schon werden zwei Drittel aller behinderten Kinder in Regeleinrichtungen gefördert“, so Greese.

Download "Gemeinsame Erklärung" als PDF-Dokument.




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