
panthermedia.net/ Monika S.
SoVD setzt Rente wegen voller Erwerbsminderung durch
Obwohl Frau G.* schwer erkrankt ist, lehnte die Deutsche Rentenversicherungsanstalt ihren Rentenantrag ab. Die Sozialberatungsstelle in Hamm-Unna stand Frau G. zur Seite und erreichte die Zahlung einer befristeten Erwerbsminderungsrente. Des Weiteren setzte sich der SoVD für die volle Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft von Frau G. ein. „Wir bedanken uns herzlich für Ihren Einsatz und werden auch weiterhin auf den kompetenten Rat der SoVD-Sozialberatung vertrauen“, schrieb Frau G. nach Abschluss des erfolgreichen Verfahrens an die Bezirksgeschäftsstelle.
Frau G. ist mehrfach schwer chronisch erkrankt. Sie leidet an Brustkrebs, Diabetes, Polyneuropathie (Nervenerkrankungen verursacht durch die Chemotherapie), Übergewicht und depressiver Verstimmung aufgrund der Krebserkrankung sowie einer Schädigung der Wirbelsäule. Da sie aufgrund dieser Erkrankungen nicht mehr erwerbsfähig ist, beantragte sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Dies lehnte die Rentenversicherungsanstalt ab und stellte fest, dass „Frau G. weder teilweise noch voll erwerbsgemindert ist“.
Gegen diesen Bescheid legte Frau G. Widerspruch ein und wandte sich an die Sozialberatungsstelle in Hamm-Unna. Mit Hilfe verschiedener medizinischer Gutachten begründete der SoVD den Widerspruch von Frau G. in einem Schreiben an die Rentenversicherungsanstalt.
Parallel zum Rentenverfahren wandte sich der SoVD an den Kreis Unna, der für die Feststellung des Schwerbehindertengrades von Frau G. zuständig ist. In einem Änderungsantrag beantragte der SoVD die Feststellung eines Behinderungsgrades von mehr 80 Prozent sowie die Anerkennung des Nachteilsausgleichs „G“ für ihre Mobilitätsbeeinträchtigung. Und dies hatte Erfolg: Der Kreis erkannte einen Gesamtgrad der Behinderung von 100 Prozent an.
Der SoVD teilte daraufhin der Deutschen Rentenversicherungsanstalt die Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Frau G. mit. Das überzeugte: Die Rentenversicherungsanstalt teilte mit, dass sie rückwirkend die volle Erwerbsminderung von Frau G. anerkennt und die Erwerbsminderungsrente befristet zahlt. Denn eine Besserung des Gesundheitszustandes von Frau G. ist nicht ausgeschlossen. Mit dem Bescheid sind sowohl Frau G. als auch der SoVD zufrieden. „Wir freuen uns für Frau G., dass ihr durch unser Engagement ein langwieriges, jahreslanges Verfahren erspart geblieben ist. Gerne begleiten wir sie auch weiterhin“, sagte Bezirksgeschäftsführer Holger Friedberg.
*Name geändert.